GELTUNGSBEREICH

  • Die Aufträge des Auftraggebers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen, insbesondere Auftragsbestätigungen unter Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt. Sämtliche weitere Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  • Die Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
  • Subsidiär zu den nachfolgenden Bestimmungen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr (CMR) sowie die AÖSp. Es gilt erhöhtes Interesse gemäß CMR Art. 26 Pkt. 1.
  • Dieser Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend.
  • Nebenvereinbarungen gelten nur schriftlich, und nur wenn wir uns ausdrücklich damit Einverstanden erklären. Vertragsänderungen durch Auftragsbestätigung haben keine Gültigkeit.
  • Sollten Sie mit irgendeinem Punkt in diesem Transportauftrag nicht einverstanden sein, so erwarten wir Ihre schriftliche Reklamation binnen 1 Stunde nach Erhalt des Auftrags, ansonsten erklären Sie sich vollinhaltlich einverstanden.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die im Transportauftrag des Auftraggebers angegebenen Preise gelten als Fixpreis. Zuschläge werden nicht anerkannt.
  • Sollten sich Be- oder Entladeort ändern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet den geänderten Transportauftrag durchzuführen. Der Frachtpreis wird dem entsprechend angepasst.
  • Nachweisliche Stornierungen des Kunden entbinden den Auftraggeber von der Leistung von Ausfallskosten oder anderem Schadenersatz. Es gelten 24 Stunden standgeldfrei bei Be- und Entladestelle als vereinbart. Darüber hinausgehende Standgeldforderungen werden nur mit Bestätigung des Absenders bzw. des Empfängers akzeptiert.
  • Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungseingang zum Monatsultimo zu leisten. Alternativ kann der Auftraggeber nach freiem Ermessen binnen 20 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug eines Skonto in der Höhe von 3% vom gesamten Rechnungsbetrag
  • Die Frachtrechnung wird nur dann anerkannt, wenn ihr der original quittierte CMR/KVO Frachtbrief beiliegt, bei Drittlandtransporten sind die Zolldokumente bzw der Nachweis der ordentlichen Gestellung in Kopie beizufügen.
  • Nach erfolgter Ablieferung sind die bestätigten Frachtpapiere innerhalb von 24 Stunden zu uns unter 0043-5372-6454545 zu faxen und spätestens bis 10Werktage nach erfolgter Anlieferung im original an uns zu senden. Maßgeblich ist das Datum des Einlangens bei uns. Bei Nichteinhaltung verrechnen wir pauschal € 50,- und behalten diese bei Begleichung Ihrer Frachtrechnung ein!
  • Es gilt unser besonderes Interesse an der Lieferung gemäß Artikel 26/CMR als vereinbart, so dass bei Nichteinhaltung der im Transportvertrag vorgegebenen Liefertermine Ersatz bis zur Höhe des Warenwertes (auch Vermögensschäden) beansprucht wird.

VERSICHERUNG

  • Es wird vorausgesetzt, dass eine CMR-Versicherung mit einer Höchsthaftungsgrenze von zumindest € 365.000,- inkl. Art.29 durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten gedeckt ist. Für Schäden aus fehlender Versicherungsdeckung haftet der Auftragnehmer.
  • Nach Aufforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den Versicherungsbestand unverzüglich, längstens binnen drei Tagen, nachzuweisen. Sollte dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Warenübernahme keine gültige CMR- Versicherungspolizze des Auftragnehmers vorliegen, so behält sich der Auftraggeber das Recht vor die CMR-Versicherung für diesen Transport bei seiner Versicherung einzudecken und dafür 5% vom vereinbarten Frachtpreis abzuziehen.

LADEMITTEL

  • Europaletten sind bis auf Widerruf generell zu tauschen. Bei Nichttausch ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen, um reagieren zu können. Einwendungen zu späterem Zeitpunkt können nicht anerkannt werden.
  • Sofern Lademittel zum Versand kommen, ist der Frachtrechnung auch der original Lademittelschein beizulegen. Nachträglich beigebrachte Palettenscheine können nach Ablauf von 2 Monaten ab dem Ereignisdatum nicht mehr akzeptiert werden.
  • Für jede somit nicht nachweislich getauschte oder binnen 14Tagen beigebrachte Europalette (oder Epal) werden € 15,- exkl MwSt + Manipulationsgebühr verrechnet bzw von der Frachtrechnung in Abzug gebracht.

ZEITLICHE VERZÖGERUNGEN

  • Sämtliche Termine sind Fixtermine, bei Verzögerungen oder anderen Abweichungen vom vereinbarten ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen. Bei unbegründeter Verspätung an der Ladestelle behält sich der Auftraggeber das Recht vor einen Ersatz LKW zu organisieren. Die Mehrkosten für den Ersatz LKW trägt der Auftragnehmer.

WEITERE VEREINBARUNGEN

  • Die Entladung der Ware darf nur an der im Frachtbrief angegebenen Empfänger- oder Anlieferadresse erfolgen. Änderungen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber vorgenommen werden (Ausgenommen neutrale Anlieferungen, wenn diese im Transportauftrag extra angegeben wird). Wenn die Angaben im Frachtbrief von unserem Auftrag abweichen, muss dies vor Ausführung des Transportes mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Sämtliche Begleitdokumente dürfen nur nach Vorgabe des Auftraggebers und nur gegen Bestätigung an Dritte weitergegeben werden.
  • Stückzahlmäßige Übernahme gilt als vereinbart. Etwaige Schäden bzw Mängel müssen sofort am CMR-Frachtbrief vermerkt werden. LKW´s werden von uns im ganzen gechartert, jede Bei- oder Umladung bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung.
  • Der Auftragnehmer haftet selbständig für Überladungen jeglicher Art und hält den Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos. Die Transportweitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht erlaubt!
  • Es gilt als fix vereinbart, dass die Mitarbeiter, insbesondere die Fahrzeuglenker, des Auftragnehmers oder von ihm Beauftragte, über alle entsprechenden Bewilligungen, etwa nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder dem Fremdengesetz einhält. Auch alle sonstigen relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sind einzuhalten und auch gegenüber Dritte zutreffende Angaben zu machen, wo dies erforderlich ist. Trifft dies nicht zu, so ist der Auftraggeber sofort zu informieren und gilt der Auftrag als nicht erteilt. Für Schäden und Verletzung dieser Klausel, insbesondere auch gegenüber Dritten, haftet der Auftragnehmer direkt bzw. hält den Auftraggeber schad- und klaglos.
  • Der Auftragnehmer von Gefahrenguttransporten haftet dafür, dass sein Personal entsprechend geschult ist und sich die Fahrzeuge in ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustand befinden.
  • Bei Transporten von Papierrollen ausreichend Spanngurte, Kantenschoner und Antirutschmaterial mitzuführen.
  • Strenger Kundenschutz zu Gunsten des Auftraggebers und Neutralität gelten als vereinbart. Für Verletzungen des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt pro Verletzung eine schadensunabhängige Pönale in der Höhe von je € 10.000,- als vereinbart welche von offenen Frachtrechnungen in Abzug gebracht werden kann. Die eigenmächtige Kontaktierung der Be- oder Entladestelle stellt ebenso eine Verletzung des Kundeschutzes dar. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist dem Auftraggeber vorbehalten.
  • Wird keine besondere Vereinbarung über die im Auftrag zugrunde liegende LKW Type getroffen, so basieren die Aufträge auf Durchführung mit so genannten Planensattel mit einer Länge von 13,6m eine Breite von 2,5m und einer Mindestinnenhöhe von 2,7m! Es gilt ebenso als vereinbart, dass die Fahrzeuge mit entsprechendem Ladungssicherungsmaterial ausgestattet sind. Min. 15 Spanngurte mit LC 2500 daN . 30 große Kantenschoner, 2Spannlatten und entsprechend Antirutschmaterial. Nach ständiger Rechtssprechung haften Sie als Frachtführer für die betriebssichere Verladung. Sie haften auch für Ihre Erfüllungsgehilfen.
  • Für die Ausführung der Transporte dürfen nur Fahrer eingesetzt werden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der berührten Staaten, insbesondere den Bestimmungen über die Beschäftigung von Ausländern, zur Ausführung der Transporte berechtigt sind. Für Transporte von, nach, durch und innerhalb von Deutschland gilt: Wenn der Fahrer nicht Angehöriger eines EU-/EWR-Staates ist, muss er gemäß dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterverkehr in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung im Original zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache bzw. eine amtliche Bescheinigung mit einer beglaubigten Übersetzung, dass für den Fahrer eine Genehmigung nicht erforderlich ist, mitzuführen.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Zolldokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Gestellung von Waren an den EU-Außengrenzen bzw. dem zuständigen Binnenzollamt ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Dieser haftet auch für die ordnungsgemäße Gestellung und Abfertigung in vollem Umfange.
  • Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Auftraggeber gegen sämtliche Forderungen des Auftragnehmers Gegenforderungen aufrechnen kann.
  • Bei Fahrtunterbrechungen (Ruhepausen etc.) sind ausschließlich bewachte Parkplätze anzufahren. Eine Auflistung dieser kann bei der IRU oder bei Ihrem Fachverband angefordert werden. Sind bewachte Parkplätze nicht vorhanden, so haben Sie für die Sicherheit der übernommenen Ware in einer anderen geeigneten Form zu sorgen.

GERICHTSSTAND

  • Es gilt österreichisches materielles und formelles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers.
  • Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses, das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftraggebers nach Wahl des Auftraggebers der Gerichtsstand des Auftragnehmers, der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftraggeber ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Als solcher wird Kufstein, unabhängig von der Höhe des Streitwerts, vereinbart.

KONVENTIONALSTRAFE

Für den Fall der nicht bzw. nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Transportauftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer hinsichtlich der dem Auftraggeber dadurch entstehenden administrativen Tätigkeiten (Telefonate, Korrespondenz etc.) zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von € 100,00 pro Schadensfall, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens davon unberührt bleibt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich ermächtigt, auch mit derartigen Forderungen aufzurechnen.

WIDERUFSBELEHRUNG, WIDERRUFSRECHT

(1)Bei Vertragsabschlüssen über das Internet entstehen für Verbraucher (Konsumenten) folgende Widerrufsrechte siehe (1.1)(1.1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ERC Cargo GmbH: Diego Macina, Gewerbepark Süd 6, 6330 Kufstein, info@erc-cargo.at, Telefon: +43 5372 21555 0 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(1.2) Kein Rücktrittsrecht besteht bei:
Dienstleistungen, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können;
dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat;
wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.
(2) Unternehmen sind von dieser Regelung ausgeschlossen da B2B Regelung.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.